0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik in Deutschland (§ 12 Abs. 3 UStG)

Beim Kauf einer Photovoltaikanlage entfällt in Deutschland die Mehrwertsteuer. Statt 19 % zahlen Sie 0 %. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt für Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher und Montagesysteme, und er gilt auch dann, wenn Sie wie bei uns aus Österreich nach Deutschland bestellen. Bei einem Speicher für 2.700 € sparen Sie damit 513 €.

Welche Produkte sind von der Mehrwertsteuer befreit

Nicht begünstigt sind Artikel ohne Bezug zur Anlage, zum Beispiel eine Wallbox für das Elektroauto oder allgemeines Werkzeug. Ob Ihr Warenkorb für den Nullsteuersatz in Frage kommt, prüfen wir beim Absenden automatisch und sagen es Ihnen sofort.

Voraussetzungen für den Nullsteuersatz

  • Sie erwerben als Betreiber der Anlage, die Rechnung läuft auf Ihren Namen
  • Die Anlage wird auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes, einer Wohnung oder eines dem Gemeinwohl dienenden Gebäudes betrieben
  • Die installierte Bruttoleistung beträgt laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kW (peak). Bis zu dieser Grenze gelten die übrigen Voraussetzungen als erfüllt
  • Die Lieferadresse liegt in Deutschland

So bestellen Sie ohne Mehrwertsteuer

  1. Stellen Sie im Shop oben rechts das Lieferland auf Deutschland um. Danach sehen Sie deutsche Preise.
  2. Legen Sie Ihre Artikel in den Warenkorb. Dort erscheint der Abschnitt zur Umsatzsteuerbefreiung mit Ihrer konkreten Ersparnis in Euro.
  3. Setzen Sie das Häkchen und klicken Sie auf „Zur Kasse“. Sie landen in einem Checkout ohne Umsatzsteuer und bezahlen dort wie gewohnt.

Ohne dieses Häkchen berechnet der Shop die reguläre deutsche Umsatzsteuer. Die Befreiung wird also nicht automatisch angewendet, sie setzt Ihre Erklärung voraus. Das ist gesetzlich so vorgesehen, weil der Nullsteuersatz an Ihre Eigenschaft als Betreiber der Anlage anknüpft und nicht am Produkt allein hängt.

Was Sie mit dem Häkchen erklären

Sie erklären, dass Sie als Betreiber der Anlage bestellen, dass die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes betrieben wird und dass sie höchstens 30 kW (peak) hat. Wir dürfen uns auf diese Erklärung verlassen und stellen die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus.

Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen, berechnen wir die Umsatzsteuer von 19 % nach. Der Differenzbetrag wird dann sofort fällig.

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuerbefreiung

Gilt der Nullsteuersatz auch für Balkonkraftwerke?

Ja. Voraussetzung ist, dass Sie die Anlage betreiben und sie an oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Die Leistungsgrenze von 30 kW (peak) wird von einem Balkonkraftwerk ohnehin nicht erreicht.

Gilt der Nullsteuersatz für einen Batteriespeicher ohne neue Module?

Ja. Batteriespeicher zählen zu den wesentlichen Komponenten, wenn sie dazu bestimmt sind, Strom aus einer begünstigten Photovoltaikanlage zu speichern. Sie können den Speicher also auch nachrüsten.

Ich bestelle nach Österreich. Bekomme ich die Befreiung auch dort?

Nein. Die österreichische Regelung für Photovoltaikmodule ist ausgelaufen. Für Lieferungen innerhalb Österreichs berechnen wir die reguläre Umsatzsteuer.

Kann ich als Unternehmen mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bestellen?

Ja, dafür gibt es einen eigenen Weg über die innergemeinschaftliche Lieferung. Bitte schreiben Sie uns vor der Bestellung an office@blackoutsoloro.shop, dann klären wir das direkt mit Ihnen.

Muss ich begünstigte und nicht begünstigte Artikel getrennt bestellen?

Nein. Sie können alles in einer Bestellung zusammenfassen. Voraussetzung ist nur, dass Ihr Warenkorb mindestens einen Artikel aus den oben genannten Kategorien enthält.

Kann ich die Befreiung nachträglich beantragen?

Bitte klären Sie das vor dem Kauf mit uns. Eine nachträgliche Korrektur einer bereits abgeschlossenen Bestellung ist aufwendig und nicht in jedem Fall möglich.

Rechtsgrundlage

Maßgeblich sind § 12 Abs. 3 UStG sowie das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen. Eine verständliche Zusammenfassung finden Sie in den FAQ des Bundesfinanzministeriums.

Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Weitere Details regeln unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angaben zu Versandkosten und Lieferzeiten finden Sie unter Versandkosten und Lieferfristen.

Zuletzt geprüft am 6. August 2026.